Schulhund
Hygieneplan und Rechtsgrundlagen
Einleitung
Der Labrador „Finley“ wird an der Nahetal-Schule zur tiergestützten Pädagogik eingesetzt. Die Hygienevorkehrungen sollen die Gefahr einer möglichen Infektionsübertragung vom Hund auf den Menschen und umgekehrt verringern.
Rechtsgrundlagen
§ 33-36 Infektionsschutzgesetz (Zusätzliche Vorschriften für Schulen)
§ 88/89 Schulordnung für öffentliche Sonderschulen (Gesundheitsgefährdung)
BGV C8 (UVV Gesundheitsdienst)
§ 23 Schulgesetz (Selbstständigkeit der Schulen)
Dokumentation zum Tier
Finley erhält alle wichtigen Impfungen (Standardimpfungen) und wird regelmäßig entwurmt. Neben dieser notwendigen Gesundheitsvorsorge wird er mit einer Ektoparasitenprophylaxe gegen Zecken, Flöhe und Haarlinge behandelt (Advantix) sowie zusätzlich nach jedem Spaziergang auf Zecken untersucht. Ein Versicherungsnachweis der Haftpflichtversicherung liegt vor.
Hygienevorkehrungen
Der Hund hat keinen Zugang zur Schulküche und zum Speisesaal. Während des Verzehrs von Lebensmitteln innerhalb des Klassenraumes legt er sich auf seinem festen Ruheplatz ab. Innerhalb des Klassenraumes gibt es die Möglichkeit Hände zu waschen (fließendes Wasser, Seife). Die Schüler sind darauf hingewiesen, dass nach dem Hundekontakt diese Möglichkeit genutzt wird. Ebenso steht geeignetes Material zur Desinfektion und Entfernung von Ausscheidungen (Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Kotbeutel, Tücher) zur Verfügung. Das Hundezubehör wird regelmäßig gereinigt. Der Kontakt zu Schülern mit bekannter Hundeallergie wird vermieden.
Anforderungen an die Tierpflege
Finley lebt als „Familienmitglied“ art- und tierschutzgerecht im Haushalt der Halterin Nicole Hunsinger. Er lebt dort mit einem weiteren Hund.